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Gegenüber der Einmündung der Bahnhofstraße in die Hauptstraße gelegene dreiseitige Hofanlage; das Fachwerkwohngebäude ist traufständig, zweigeschossig über hochliegendem Keller mit Bruchsteinsockel. Fachwerk aus der 1. Hälfte des 18. Jhs. mit zwei starken Mannfiguren im Obergeschoss sowie einfachem konstruktivem Fachwerk im Erdgeschoss freigelegt. Die Hofanlage beherbergte früher das "Gasthaus Wolf“. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |