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Zweigeschossiger Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach von 1725; der Zugang von der zur Hauptstraße gelegenen Giebelseite mit zweiläufiger Freitreppe. Im Türsturz neben einer älteren, unleserlichen Inschrift der Hinweis auf eine Wiederherstellung 1934. Darüber auf Bügen ein Erker mit Wappen und einer Statue des Ortsheiligen Bardo, die inschriftlich 1750 datiert ist. Das Rathaus liegt am Fuße eines länglichen, schmalen Platzes, in der örtlichen Überlieferung "Bitz" genannt, nach Bitzen- oder Feldgericht. Der Platz erstreckt sich entlang der ansteigenden Södeler Straße. Er war Ort für fahrende Händler, Kirmes. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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