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Bemerkenswertes zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach; das Fachwerkgefüge sichtbar. Eck- und Bundpfosten sind durch Mann-Formen ausgesteift, Schwelle des Obergeschosses sowie Dachbalken sind kräftig profiliert; im Dachgeschoss die beiden seitlichen Brüstungsgefache jeweils mit einem Rautennetz. Die freigelegte Fachwerkfassade vermutlich noch aus dem 17. Jh. Sie ist in der von überwiegend verputzten Fachwerkbauten geprägten Hauptstraße von besonderer Bedeutung für die Vermittlung des historischen Straßenbildes. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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