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Zweigeschossiges, giebelständiges Einhaus mit Krüppelwalmdach; weitere landwirtschaftliche Zweckbauten ergänzen das Hofareal. Der Hofraum ist zur Straße durch ein überdachtes Tor geschlossen. Das Einhaus ist ein verputzter Fachwerkbau. Die Anordnung der Fenster sowie deren Größe lassen ein ungestörtes Fachwerkgefüge erwarten. Ältere photographische Aufnahmen zeigen wertvolle figürliche Schnitzereien an einem Eckpfosten des Obergeschosses. Sie legen eine Datierung des Bauwerkes noch in das 17. Jahrhundert nahe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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