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Kleine Portalanlage aus zwei Sandsteinpfosten mit eisernem Tor auf der Parzelle des katholischen Pfarrhauses von Oppershofen; der eine Pfosten mit inschriftlicher Datierung 1765, der andere mit dem „Mainzer Rad“ als Wappen des Erzbistums Mainz. Das Portal als Zeugnis der einstigen mainzischen Landeshoheit in Oppershofen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |