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Kruzifixus im Mittelpunkt des Friedhofes vor dem östlichen Ortsrand; der Friedhof Mitte der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts angelegt. Vom Kruzifixus Korpus und Kreuz aus einem Sandsteinblock gearbeitet. Sein Standort durch die Nachbarschaft zu einer historischen Grabstätte mit eiserner Einfriedung zusätzlich hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |