Wilhelmstraße 7, hist. Fotografie
Wilhelmstraße 7
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Wilhelmstraße 7
Flur: 1
Flurstück: 1175

Stattliches, für den Fuhrunternehmer Karl Platz 1912 errichtetes Wohnhaus. Planender Architekt war Heinrich Metzendorf, der im zeitlichen und stilistischen Anschluss an die Landhäuser im Schönberger Tal diesen städtischen Wohnbau konzipierte. Zweigeschossig mit steilem Krüppelwalmdach, das Erdgeschoss massiv mit Sandsteinsockel, das zur Straße über gerundeten Konsolen vorkragende Obergeschoß wie auch der Giebel mit Eternit verkleidet; ursprünglich holzverschindelt. An der Nordwestkante Fenstererker, nach Norden schlichter Balkon. Westlich ist noch die alte Eingangstür mit dem vergitterten Oberlicht vorhanden. Im Dach breit gelagerte Schlepp- sowie kleine Satteldachgaupe. Die Fensterbänke des Hauses weisen Zackenornamentik oder auch einen Zahnschnittfries auf.

Das Haus wurde durch eine unsachgemäße Renovierungsmaßnahme bereinigt (es fehlen Fensterläden, Fensterumrahmungen und vor allem die originale Verschindelung), trotzdem blieb der Charakter eines typischen Metzendorf-Hauses gewahrt. Als Bestandteil dieses bedeutenden Oeuvres ist es von architektur- und ortsgeschichtlicher Relevanz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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