Parzellenkarten Mitte 19. Jahrhundert vom Ortskern Nieder-Rosbach
Ehemalige Wasserburg in Nieder-Rosbach in einer Aufnahme von 1903, Archiv LfDH
Frankenstraße 14-16 als charakterische Baugruppe der Gesamtanlage
Frankenstraße Gesamteindruck aus südlicher Richtung
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Wetteraukreis
Rosbach vor der Höhe
Nieder-Rosbach
  • Gesamtanlage
Nieder-Rosbach

Gesamtanlage Nieder-Rosbach.

Nieder-Rosbach gehört zu den geschlossenen, ehemals befestigten Dörfern der Wetterau. Der Ortsgrundriß hat sich vermutlich in hochmittelalterlicher Zeit herausgebildet. Dominierende Ordnungslinie der Siedlung war die heutige Frankenstraße. Sie führte den Verkehr aus nördlicher Richtung und vom linken Rosbach-Ufer aus beinahe geradlinig durch das Dorf zur im Süden die Ortslage tangierenden Straße von Ober-Rosbach, die sich dann Richtung Wöllstadt und Rodheim gabelte. Im Kern von Nieder-Rosbach wird die herausgehobene Bedeutung der Frankenstraße auf mannigfaltige Weise deutlich: die beiden Ortszugänge sind platzartig geöffnet, im Norden mit unregelmäßiger, im Süden mit regelmäßiger Grundrißfigur. Die Kreuzung mit der Schulstraße als einziger Querachse, die vermutlich erst in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts über den alten Befestigungsring hinaus verlängert wurde, wird durch einen Versprung der Frankenstraße räumlich geschlossen. Schließlich ist der Kirchhof über einen kurzen Stichweg von der Frankenstraße aus zu erreichen und längs ihrer beiden Seiten liegt die Mehrzahl der stattlichen historischen Bauerngehöfte, die auch als Kulturdenkmäler gewürdigt werden. Das für den Ortsgrundriß bestimmende Achsenkreuz von Frankenstraße und Schulstraße wird lediglich im Süd-Osten Nieder-Rosbachs durch die Erbsengasse erweitert, sonst ist es ringförmig gefaßt (Bäckergasse, Haingraben). Diesem Ring folgte auf der Außenseite nochmals eine Bauerngehöftreihe und dann ein Haingraben als Ortsbefestigung. Die Gehöftreihe ist zu größten Teilen durch jüngere Bebauung ersetzt, der Haingraben aufgesiedelt. Lediglich im Nord-Osten ist die alte Ortsrandbildung durch Gärten anstelle des Haingrabens noch nachvollziehbar, an der Nahtstelle zur Rosbachniederung zudem an siedlungsgeographisch markanter Stelle. Die entsprechenden Flächen wurden als Grünanlage in das denkmalgeschützte Ensemble einbezogen. Östlich schließt sich das Areal der ehemaligen Wasserburg an. Das Herrenhaus, eine Brücke sowie ein rekonstruierter Abschnitt des Wassergrabens wurden als Kulturdenkmal geschützt. Die unmittelbare Umgebung der Wasserburg ist von Neubauten geprägt, so daß weder die ursprüngliche Einbettung der Burg in das Rosbach-Tal noch ihre Anbindung an das Dorf im Sinne einer Gesamtanlage zu schützen waren.

Die Siedlungserweiterungen der jüngsten Vergangenheit haben dazu geführt, daß der historische Ortskern von Nieder-Rosbach nicht mehr als Bild im umgebenden Landschaftsraum wahrzunehmen ist. Seine Binnenwirkung ist dagegen ungebrochen. In der Frankenstraße, Schulstraße und Erbsengasse prägen die historischen mehrseitigen Bauerngehöfte, die aus dem 17. und 18. Jahrhundert stammen, das Bild auf der Grundlage eines mittelalterlichen Siedlungsgefüges.

Westlich vor dem Ortskern von Nieder-Rosbach wurde ein vermutlich Ende des 19. Jahrhunderts in den Haingärten angelegter, inzwischen wieder aufgelassener Friedhof als Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage aufgenommen. Als kleine parkartige Grünfläche wirkt das ehemalige Friedhofareal ordnend im umgebenden Siedlungsraum von Nieder-Rosbach und verbindet zugleich mit dessen historischem Siedlungskern.

Bereits auf Ober-Rosbacher Gemarkung befindet sich der im Westen Nieder-Rosbachs gelegene Bahnhof der 1901 in Betrieb genommenen Strecke zwischen Friedberg und Friedrichsdorf (Bad Homburg). Der Bahnhof wird unter den Kulturdenkmälern Ober-Rosbachs vorgestellt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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