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Am südlichen Ortsrand gelegene, dreiseitig umbaute Hofanlage, unmittelbar neben dem Gebäude, an der Ecke zur Rodheimer Straße, die alte Dorflinde; Linde und Giebelseite des zweigeschossigen, verputzten, im Giebeldreieck verschieferten Fachwerkwohngebäudes von bestimmender Wirkung an einer rechteckigen, platzartigen Aufweitung der Hauptstraße. Die heute als Werkstatt genutzte Scheune im Torsturz mit den Initialen des Eigentümers und dem Baudatum 1722. Das in seinem Fachwerkgefüge offenbar ungestörte Wohnhaus vermutlich auch aus dieser Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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