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Zweigeschossiges Wohnhaus der Jahrhundertwende. Verputzt, der Sockel in Granit, die Fenster mit Sandsteingewänden. Risalitartige Betonung der nördlichen Hälfte der Straßenfassade durch einen Satteldachgiebel in Zierfachwerk. Südöstlich Balkon unter vorgezogenem Pultdach; der Balkon mit schönem Holzgeländer und geschnitzten Holzstützen. Die Fenster in unterschiedlichen Formen: großes Rundbogenfenster im Erdgeschoss, im Obergeschoss Vorhangmotiv, im Fachwerkgiebel Zwillingsfenster mit Bögen. Zur Straße niedrige Granitmauer mit einem Eisenzaun in Jugendstilformen, außerdem zwei zweiflügelige Tore zwischen Sandsteinpfosten mit Kugelaufsätzen. Das 1902 errichtete Gebäude mit seiner Einfriedung ist von baugeschichtlicher und baukünstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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