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Hakenförmige Hofanlage der Zeit um 1700; zwar ist der verputzte Fachwerkwohnbau im Erdgeschoß durch den Einbau großformatiger Fenster gestört, der Hof aber insgesamt durch seine Lage von Bedeutung. Die Scheune begrenzt mit ihrer Rückseite den Kirchhof, entlang der Südseite des bäuerlichen Anwesens führt der in Zusammenhang mit Frankenstraße 20 bereits erwähnte Stichweg von der Hauptstraße zum Kirchhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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