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Landhausähnliche Villa, erbaut 1896 f. als Eigenhaus durch den Bautechniker Heinrich Rübsamen. Bestehend aus einem Freikellergeschoss, dem Parterre und dem Wohndach. Putzbau mit Werksteingliederungen und akzenthaften Fachwerk- und Holzwerkteilen wie z.B. an Drempel, Giebel und Veranda. Beabsichtigt war ein malerischer Eindruck im Sinne des späten Historismus. In den Folgejahren mehrfach An- und Ausbauten, hauptsächlich 1915 an der Südseite die Schließung der ersten und die Anfügung einer neuen Veranda. Weitgehend erhaltene, originale Ausstattung mit Stuck, einer aufwendigen Treppe und den ursprünglichen Fenstern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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