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Kleines Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700, der zugehörige Hof durch den Abbruch der Scheune gestört; der zweigeschossige, giebelständige Wohnbau ist verputzt und verschiefert. Das Fachwerkgefüge scheint aber weitgehend ungestört erhalten zu sein. Zusammen mit der in der Nähe befindlichen sogenannten „Luther-Eiche“ markiert das Gebäude den Rand des historischen Ortskerns am nördlichen Ende der Hauptstraße, die dann bereits außerhalb des Ortes auf den Rosbach trifft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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