Ohne Anschrift, Hauptfriedhof (Bildnachtrag 4.09.2008)
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Main-Taunus-Kreis
Kelkheim
  • Frankenallee 200
Hauptfriedhof
Flur: 22
Flurstück: 39

Der Friedhof entstand in Folge der Zusammenlegung der Gemeinden Kelkheim, Münster und Hornau in verkehrsbestimmter, zentraler Lage nach den Entwürfen des Kelkheimer Architekten Friedrich E. Rosenberg (Planung 1969, Eröffnung 1972). In der Südostecke des als Park konzipierten Areals liegt die prägnante Baugruppe. Ihre Grundelemente sind zwei verschieden große Betonmauerzüge mit gerundeten Ecken. Die äußere, winkelförmige Hauptmauer fasst den Gesamtbereich und ist gleichzeitig Ostwand der Trauerhalle. Die U-förmige, innere Mauer, gegenständig eingelegt, bildet deren Westwand. Das Leichenhaus gliedert an die östliche Außenseite an. Als bestimmendes Element zitieren die Mauerzüge die Einfriedung historischer Friedhöfe. Die Trauerhalle selbst wird baulich aus ihnen entwickelt und tritt eigenständig nur mit ihrer besonderen Dachform zutage. Die Mauern werden von glatten Betonpfeilern unterbrochen, somit Wand und Stützen bewusst getrennt. Auf die Pfeiler sind die hängenden Holz-Leimbinder aufgelegt. In der Ansicht erinnern sie deshalb an typische Toranlagen ostasiatischer Tempelbezirke. Die Belichtung der Halle erfolgt durch die Glaswände der Ein- und Ausgangsseite, die so als transitorischer Raum und portalartiges Bauwerk erscheint. Das Betonmauerwerk besteht aus Großquadern, deren Sichtflächen beim Guss durch die Einlage von verschiedenen Hölzern (Schwarten, Stangen etc.) plastisch ausgeformt wurden. Die Mauern werden somit zu Bildträgern der Natur und ihrer Formen. Charakteristisch für die Architektur Rosenbergs ist ihre ruhige Großzügigkeit, ihr konstruktiver Rationalismus sowie ein bejahender Umgang mit den typischen Materialien dieser Zeit, insbesondere mit dem Baustoff Beton. Die Anlage war bereits bei ihrer Fertigstellung stark beachtet, mehrfach publiziert und für den Deutschen Betonpreis nominiert. Als hervorragendes Beispiel der späten Nachkriegsmoderne ist sie Kulturdenkmal aus künstlerischen und architekturgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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