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Repräsentatives Wohnhaus in einer zurückhaltend klassizistischen Formensprache des Heimatstiles. Als "Landhaus" 1911/12 genehmigt und erbaut. Planverfasser war mutmaßlich der Architekt des markanten "Kaiserlichen Postamtes" in Kelkheim (siehe Friedrichstr. 6). Die naturfreie, damals alleinige Lage sowie die erhabene Position auf einer Geländekuppe vermittelt eine fast burgartige Erscheinung. In der Straßenansicht dominiert der über dem EG sitzende, große Dachkörper mit zwei Wohnebenen. Das Satteldach hat Stutzwalme und ist beidseitig mit großen, ebenfalls zweistöckig nutzbaren Zwerchhäusern besetzt. Prägend sind die überall vorkragenden Plattengesimse, Ortgänge und Schlagdächer. Sie geben den Fassaden ein tiefes Profil und schützen Fenster, Erker und eingezogene Veranden. Die ursprünglich zwischen grünfarbigen Granitpfeilern offene Loggia der Nordostseite wurde vermutlich schon früh mit Fenstern verschlossen. Unpassend ist der neue Verschluss der darüber liegenden, kleinen Loggia. In seiner Grundform vorhanden ist der straßenseitige Eingang als offener, zweibogiger Windfang. Erhalten ist der historische Fensterbestand mit Läden, ebenso der offenbar originale Kieselbewurf-Putz.
Bereits am Außenbau wird die Symmetrie zugunsten der Nutzung durchbrochen. Im Inneren sind die Räume gegeneinander versetzt und funktional-wohnlich geordnet. Die gesamte bauliche Ausstattung zeigt ein schlichtes und sehr einheitliches Design des Landhausstils.
Auf dem nicht umgeformten Hanggelände besteht auch heute noch der ursprüngliche "Naturgarten" mit diversen Relikten, z.B. der Gruppe aus Flügeltor und Fußpforte.
Das Wohnhaus mit Garten bildet eine Sachgesamtheit aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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