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Erbaut 1927/30. Charakteristisches Beispiel der sachlichen (kubischen) Moderne mit baukünstlerischem Anspruch. Die Rahmung und Gliederung der glatten Fassaden erfolgt durch schmale, scharf geschnittene Profile. Evt. geht sie aus einer Betonrahmenbauweise hervor. Das tiefe Schräggewände des Eingangs sowie die Gratstege der Felderung verweisen auf expressionistische Formgewohnheiten.
Zugehörig und zeitgleich sind die beiden symmetrisch stehenden Bäume an der Vorderseite Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und technikgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |