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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
  • Am Anger 2
Altes Landratsamt
Flur: 11
Flurstück: 16/4

Das Alte Landratsamt ist ein am östlichen Ende des "Anger" befindlicher asymmetrischer, zweigeschossiger Putzbau auf rustiziertem Sockel. Auf der linken Seite springt ein giebelständiger Bauteil mit stilisierter Eckquaderung risalitartig vor. Er wird von einem abgestuften massivem Giebel bekrönt. In Erd- und Obergeschoss sitzt je ein dreiteiliges Fenster mit profilierter Sandsteinrahmung, darüber ein profiliertes Dachgesims. Im Giebel wird ein zweiteiliges, sandsteingerahmtes Fenster von je einem Rundfenster flankiert. Ein solches Rundfenster findet sich auch in der Giebelspitze.

Nach rechts schließt sich ein vierachsiger traufenständiger Bauteil an, dessen letzte Achse wiederum leicht risalitartig vorspringt. Breite hochrechteckige Fenster mit Sandsteinrahmung charakterisieren beide Geschosse, darüber setzt ein Traufgesims das bisherige Dachgesims fort. Das Dachgeschoss wurde in jüngerer Zeit erneuert.

Rechts schließt ein zweistöckiger, allerdings etwas niedrigerer polygonaler Annex den Baukomplex ab. Das Obergeschoss in historisierendem Fachwerk wird von einem flachen Walmdach bedeckt. An der rechten Gebäudeschmalseite befindet sich leicht rückwärtig versetzt ein Eingang. Die linke Giebelseite, an der sich früher vermutlich ebenfalls ein Zugang befand, ist heute mittels eines flachen Zwischentraktes an den großen Neubaukomplex des Landratsamtes von 1963-66 angeschlossen.

Das Gebaüde war bis 1972 Sitz des Landratsamtes des Kreises Hünfeld, nach der hessischen Gebietsreform wurde es Verwaltungsstelle Hünfeld des Landratsamtes Fulda. Seit 1973 befand sich zusätzlich der Sitz der amtsgerichtlichen Mahnabteilung und bis 1980 eine Außenstelle des Amtsgerichtes Frankfurt im Gebäude. Bei sukzessiver Zuständigkeitssteigerung wurde es schließlich 1998 zum zentralen Mahngericht für ganz Hessen ausgeweitet.

Das originell konzipierte Gebäude des Alten Landratsamtes ist vor allem aus ortshistorischen Gründen erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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