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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
  • Brunnenstraße 9
Alte Landwirtschaftsschule
Flur: 9
Flurstück: 20/2

An der platzartigen Erweiterung, an der Brunnen-, Klingel- und Neustädter Str. zusammentreffen, erhebt sich reizvoll situiert die ehemalige Landwirtschaftsschule von 1921/22, ein zweistöckiger traufenständiger Putzbau mit hohem massivem Zwerchhaus. Das schlicht gestaltete Erdgeschoss auf niedrigem rustiziertem Sockel wird vor allem durch die Eingangssituation charakterisiert. Ein annähernd kleeblattartig gefasster Vorplatz führt auf die fünfstufige Freitreppe mit breiten seitlichen Flanken zu, die unten und oben von Steinkugeln bekrönt werden. Die aufwendig gestaltete Kassettentür mit kunstvoll gearbeitetem Oberlicht sitzt in einer Sandsteinrahmung mit stilisierten Pilastern und abschließendem verkröpftem Gesims. Die Mittelachse wird durch einen konsolartigen Schlussstein mit abschließender Steinkugel betont. Das Oberlicht der Tür sowie die schmiedeeisernen Gitter zwischen Hauswand und den Steinkugeln des oberen Treppenabsatzes sind in fantasievollen Formen des Jugendstil gearbeitet. Zwischen dem Erdgeschoss mit einfachen erneuerten Fenstern und dem Obergeschoss vermittelt ein breites Geschossgesims. Die fünf Fenster im Obergeschoss der Hauptfassade haben Klappläden, die bei geöffnetem Zustand den Eindruck einer bandartigen Zone vermitteln. Dieses Motiv wiederholt sich bei den drei Fenstern des Zwerchhauses, während das einfache Fenster in der Giebelspitze an die Gestaltung der Erdgeschossfenster gemahnt.

Die freistehende ehemalige Landwirtschaftsschule präsentiert sich als schlichter zeitgemäßer, wohl proportionierter Bau aus dem Anfang der 1920er Jahre, der in Teilen der Eingangszone noch neobarocke Formen zitiert. Das Gebäude ist aufgrund seiner reizvollen Lage, seiner ursprünglichen historischen Funktion und Typologie sowie als einer für die Stadt seltenen Bauten aus der Zeit unmittelbar nach dem 1. Weltkrieg erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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