Gesamtanlage
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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
  • Gesamtanlage
Großenbacher Straße

Großenbacher Straße 36-52

Einseitig entlang der Großenbacher Str. angelegte Siedlung aus traufenständigen zweistöckigen Häusern in Massivbauweise mit Satteldächern. Der Kern der später mehrfach erweiterten Siedlung für Vertriebene des Zweiten Weltkriegs besteht aus neun einheitlich konzipierten Gebäuden, die in den Jahren 1952/53 entstanden. Über einer glatt verputzten Sockelzone mit den Kellerräumen erheben sich zwei Vollgeschosse mit rauh strukturiertem Verputz. Das Dachgeschoss ist für Wohnzwecke ausgebaut. Jedes Haus ist fünfachsig und weitgehend symmetrisch angelegt. Über dem mittigen Eingang liegen die Treppenhausfenster, darüber im Dach eine kleine Gaube mit Schleppdach. Die Eingangstür wird von einem abgestuften Sandsteingewände mit seitlichen "Ohren" gefasst. Die Tür selbst ist durch einen breiteren linken und einen schmaleren rechten Teil charakterisiert. Im Holzrahmen befindet sich eine einfache Milchverglasung. Die Sprossenfenster der Hauptgeschosse sitzen in zweifach abgesetztem Rahmen, ein dritter äußerer Rahmen ist aufgemalt. Zwei Schornsteine auf dem Dach zeigen die Teilung des jeweiligen Hauses in zwei Funktionsbereiche. Jeder Seite sind dabei drei Wohneinheiten zugeordnet.

Die in städtebaulich reizvoller Aufreihung entlang der Großenbacher Straße realisierte Siedlung zeigt bei den einzelnen Gebäuden einen schlichten, an die Architektur der 1930er Jahre anknüpfenden Baustil, der durch eine ausgewogene Fassadengestaltung besticht. Als in der Substanz weitgehend original erhaltene Siedlung ist der Gebäudezug Großenbacher Straße 36-52 als historisch interessante Gesamtanlage der frühen 1950er Jahre anzusehen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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