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In der Straßenkrümmung gelegene Fachwerkscheune. Das straßenräumlich dominante Gebäude zeigt in seinen Gefachen wertvolle, 1873 geschaffene Kratzputzarbeiten mit floralen und naiven figürlichen Motiven des Daubringer Weißbinders K. Schäfer. Es ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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