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Teil der Gesamtanlage:
Nieder-Rosbach
Ebenfalls vierseitig umbaute Hofanlage, dem großen mehrseitigen Hof Frankenstraße 8 schräg gegenüber gelegen; sämtliche Gebäude dieses Hofes in freiliegendem Fachwerk zumindest des 18. Jahrhunderts erhalten. Im südlichen Giebeldreieck des an der Ecke von Haupt- und Schulstraße gelegenen Wohnhauses ein über die volle Länge erhaltener überblatteter Brüstungsriegel, der auf einen im Kern spätmittelalterlichen Fachwerkbau hinweist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |