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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach, errichtet vermutlich in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts; Teil einer insgesamt vierseitig umbauten Hofanlage, von der auch die sehr gut erhaltene Scheune Kulturdenkmal ist. Der traufständige Wohnbau von stattlichen Ausmaßen ist verputzt und holzverkleidet. Größe und Lage der Fenster lassen zumindest im äußeren ein unversehrtes Fachwerkgefüge der Entstehungszeit vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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