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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude, errichtet vermutlich noch im 17. Jahrhundert; von der dreiseitig umbauten Hofanlage ist die firstparallel mit dem Wohnhaus zur Steinstraße gelegene Scheune ebenfalls Kulturdenkmal. Das Wohnhaus ist verputzt, das östliche Giebeldreieck holzverschindelt. Das Fachwerkgefüge selbst mit ausgeprägtem Geschoßversatz zwischen Erd- und Obergeschoß scheint ungestört zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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