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Vierseitiges Ackerbürgergehöft, das aufgrund seiner Geschlossenheit insgesamt als Kulturdenkmal zu bewerten ist; ursprünglich vielleicht als Burgmannensitz anzusehen. Die rückwärtige Scheune bildet zusammen mit der des benachbarten Hofes Baidergasse 2 einen Scheunenriegel auf der Nordseite der Steinstraße. Das Wohnhaus an der Baiderstraße ist ein zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkgebäude. Mit sich überkreuzenden Kopf- und Fußstreben, überblatteten Brüstungsriegeln und Verriegelung der Deckenbalken durch Knaggen hat es die Merkmale eines Fachwerkbaus der Zeit um 1500. Die zum Hofeingang gerichtete südliche Giebelseite in der Mittelachse durch reiches Strebenwerk hervorgehoben. Der damit zur Geltung gebrachte Anspruch des Bauherrn setzt sich im Gebäudeinneren fort: eine Stube ist mit einem Fresko der Kreuzigung Christi ausgemalt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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