Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Eingeschossiges, traufständiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach, errichtet in Backstein über Granitsockel, die Fenster mit differenziert ausgeführten Gewänden und horizontalen, konsolgestützten Verdachungen in Sandstein. Die Gebäudekanten durch dunklere Steine betont, die Nordachse der Straßenfassade als Risalit mit holzgeschnitztem Freigespärre und Schopfwalm ausgeführt; vorgelagert ein dreiseitiger Vorbau mit Austritt und schmiedeeisernem Geländer. Im Dach kleine Gaupen mit spitzer Haube und Knäufen. Nordwestlich störender moderner Anbau.
Entlang der Straße als Einfriedung schmiedeeiserner Zaun zwischen Sandsteinpfosten.
Das 1897 für Anton van Gries, dem Bruder des Bensheimer Bürgermeisters errichtete Wohngebäude ist baugeschichtlich und baukünstlerisch von Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |