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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700, Teil einer dreiseitigen Hofanlage an der Ecke zur Hintergasse; das Wohngebäude traufständig zur Friedberger Straße mit überbauter Hofzufahrt. Besonders kunstvoll das Obergeschoß der Traufseite mit aussteifenden Mann-Figuren an Eck- und Bundpfosten sowie paarweise rautenförmige Schmuckformen in den Brüstungsgefachen der drei Gebäudezonen. Die zur Hintergasse gelegene Giebelseite mit unterschiedlichen Verstrebungsformen. Bemerkenswert die parallel verlaufenden Streben der nördlichen Ecke des Obergeschosses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |