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Im Kern ein Fachwerkbau des frühen 18. Jahrhunderts; der Bau wurde unmittelbar vor der Stadtmauer errichtet und stellt den Anfang einer im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts einsetzenden Ortserweiterung entlang der Friedberger Straße dar. Hier befanden sich zahlreiche Gasthöfe, die auf die Unterbringung der Durchreisenden eingerichtet waren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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