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Repräsentativer, vielgestaltiger Villenbau an der Ecke zur Friedrichstraße, auch an den kleinen Platz vor dem gegenüber liegenden Amtsgericht grenzend. Zweigeschossiger Putzbau über unregelmäßigem Grundriss, der zentrale Hauptbaukörper mit Walmdach, die teilweise in Fachwerk ausgeführten Risalite mit Satteldächern. Sandsteinsockel. Der östliche Risalit mit kleiner Dreiecksgiebelbekrönung, nach Nordosten polygonales Erkertürmchen mit Spitzhelm. Fenster mit Sandsteingewänden, hier Zahnschnittmotiv. Sonst sparsame, gotisierende Ornamentik. Entlang der Straße weitgehend originale Einfriedung: Sandsteinmäuerchen mit ornamental geschmückten Pfosten und Eisenzaun.
Das städtebaulich wirksame, 1903 wohl in bewusstem Bezug auf das Amtsgericht konzipierte Wohngebäude ist von baugeschichtlicher und baukünstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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