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Teil der Gesamtanlage:
Ober-Rosbach
L-förmige Hofanlage aus der Zeit der Ortserweiterung zu Beginn des 18. Jahrhunderts; dem zweizonigen, zweigeschossigen, giebelständigen Wohngebäude mit nahezu ursprünglich erhaltenem, rein konstruktivem Fachwerkgefüge schließt sich etwas versetzt in derselben Firstrichtung die zu Wohnzwecken umgenutzte Fachwerkscheune an. Den rückwärtigen Abschluß der ungewöhnlichen Hofform bildet ein zu den übrigen Gebäuden querstehendes, zweigeschossiges Stallgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |