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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, die zugehörige Hofanlage leider nicht ursprünglich erhalten; im Sturz der Haustür dreizeilige Inschrift mit Datierung DIESER BAU STEHT IN GOTTES HAND GOTT BEWAHRE/ IHN FOR FEUER UND BRAND JOHANN HENRICH/ SCHNEIDER DEN 3 T APRIL 1707. Der dreizonige Bau zeichnet sich im Äußeren dadurch aus, daß das Fachwerkgefüge der Entstehungszeit vollkommen erhalten ist. In der Gruppe der Bauten der Ortserweiterung von Anfang des 18. Jahrhunderts kommt ihm deshalb ein besonderer Rang zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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