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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude, Teil einer dreiseitig umbauten, nicht mehr ursprünglich erhaltenen Hofanlage; der Bau ist vollständig verputzt. Geschoßversätze zeichnen sich deutlich ab. Größe und Lage der Fenster lassen ein unbeschädigtes Fachwerkgefüge erwarten. Der Gebäudeumriß, die vorstehenden Balkenenden legen eine Entstehungszeit zu Beginn des 18. Jahrhunderts nahe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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