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Fachwerkscheune, im Kern 18. Jahrhundert; der Bruchsteinsockel der rückwärtigen östlichen Front ist Teil der ehemaligen Stadtmauer. Die Scheune ist aufgrund dieser Lage an der alten Ortsbefestigung Kulturdenkmal. Zusammen mit weiteren Scheunen der Hintergasse und des Hofes Friedberger Straße 7 bildet sie einen eindrucksvollen Scheunenriegel am östlichen historischen Ortsrand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |