Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Repräsentativer, historistischer Villenbau der Jahrhundertwende, den kleinen Platz vor dem Amtsgericht nach Norden abschließend. Zweigeschossiger Putzbau mit gelbem, weit bis ins Erdgeschoss reichendem Sandsteinsockel und hohem Walmdach. Unterschiedlich gestaltete Fassaden: Die Südfront wird durch einen polygonalen Turm mit gestufter Haube und Wetterfahne an der Südwestecke bestimmt, daneben Vorbau mit darüber liegender hölzerner Loggia mit Vierkantstützen und Pultverdachung. Zur Wilhelmstraße Zwerchhaus mit prächtigem, von einer Kugel bekröntem Schweifgiebel mit Maske, darunter zentral ein dreiseitiger Erker mit Holzschnitzereien: gedrehte Säule, Blütenblattornamentik. Die Fassade nach Norden durch einen asymmetrisch angeordneten Risalit mit Satteldach geprägt, dessen Giebel entsprechend dem benachbarten Krüppelwalmgiebel in qualitätvollem Zierfachwerk (Rautenmuster) ausgeführt ist. Der Nordseite vorgelagert ist ein geschlossener Vorbau mit darüberliegendem Austritt; hier das Brüstungsgeländer mit flacher Maßwerkornamentik im Sandstein. Westlich der in einem Vorbau liegende Eingang mit alter Tür.
Die 1903 erbaute, stilistisch an frühe Metzendorfhäuser erinnernde Villa hat noch ihre originale, aus Sandsteinteilen und Eisenzaun bestehende Einfriedung. Das Gebäude ist baukünstlerisch von hohem Rang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |