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Zwei traufständige Fachwerkbauten der Zeit um 1700, im Obergeschoß jeweils weitgehend ursprünglich erhalten; am Übergang der Homburger Straße zum Marktplatz und im Zusammenhang mit dem gegenübergelegenen herrschaftlichen Haus Homburger Straße 1a/3 sowie dem benachbarten historischen Rathaus sind die beiden Bauten Homburger Straße 4/6 ein markanter Bestandteil des historischen Ortsbildes und deshalb erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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