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Der historische Pfarrhof der Ober-Rosbacher Gemeinde befindet sich unmittelbar östlich des Kirchhofes; das zur Straße gelegene Wohnhaus wurde 1740 in einfachsten Fachwerkformen errichtet, das direkt anschließende Gebäude entstand 1833. Die auf älteren Ortskarten noch zu sehende vollständige Hofanlage besteht nicht mehr, Wirtschaftsgebäude wurden beseitigt. Statt dessen ist die Parzelle in den Komplex von Schul- und Kindergartenbauten am nördlichen Ortsrand einbezogen. Die beiden verbliebenen ehemaligen Pfarrwohnhäuser aus geschichtlichen Gründen beide jeweils Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |