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Dem Kirchhof gegenüber gelegener stattlicher Fachwerkbau, der vermutlich auf die Zeit um 1600 zurückgeht; 1705 Erwerb des Gebäudes durch die Ober-Rosbacher Gemeinde und Herrichtung als Wohnhaus für den Kaplan. Zuvor im Besitz der Nachkommen des hessischen Amtmannes Jost Diller. Das Gebäude soll ursprünglich auf der Giebelseite einen Erker besessen haben. Auch ohne den zwischenzeitlich beseitigten Erker wird der Rang des Gebäudes durch Größe und Details wie die weiten Geschoßvorkragungen deutlich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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