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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; die weite Geschoßvorkragung über dem Erdgeschoß mit einem Stichgebälk auf der Giebelseite sowie die aussteifenden Mann-Figuren im Obergeschoß ohne jede Gegenstrebe deuten auf eine Entstehungszeit um 1600 hin. Seitlich schließt sich ein jüngerer traufständiger Erweiterungsbau an, ebenfalls in Fachwerk. Beide Bauten sind an der erst im 19. Jahrhundert entstandenen Gabelung von Homburger und Nieder-Rosbacher-Straße von prägender Gestalt (vgl. auch Homburger Straße 17). Der stattliche Kernbau von Nieder-Rosbacher-Straße 2, unweit des ehemaligen Untertores gelegen, unterstreicht den Rang der Nieder-Rosbacher-Straße als ehemals einzige Ausfallstraße Ober-Rosbachs in südliche Richtung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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