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L-förmige Hofanlage aus der Zeit um 1700, Wohnhaus und Scheune sind erhalten; das zweigeschossige Wohnhaus in verputztem Fachwerk zeigt mit seinem Giebel zur Kirchstraße. Das Fachwerkgefüge scheint ungestört. Im Gegensatz zum Wohnhaus die Scheune in sichtbarem Fachwerk der Entstehungszeit. Die Hofanlage ist als Gesamtheit Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |