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1840 erbautes Lehmstampfhaus von ca. 7x7 Metern am Nordwestrand der Altstadt bzw. am Hang des Stephansberges. Einziges Hofheimer Beispiel dieser auch im Kreis kaum bekannten Bauweise.
Der Hanglage entsprechend ist das Unter- oder Kellergeschoss etwa halbtief und diente evtl. als Stall. Die 0,6 m starken Umfassungswände entstanden offenbar als Eigenleistung eines Bauherren der kleinstädtischen Armutsschicht. Das einfache Sparrendach mit einer Neigung unter 45° hat einen doppelt stehenden Stuhl, zwei Giebel- und einen mittleren Binder (Bauforschung). Sanierung v. a. nach Wasserschäden in den Jahren 2005/2007.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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