Hof Beinhards, Wohnhaus
Zustand 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Blick auf den Hof mit historischer Einfahrt, 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Blick von Südosten auf Nebengebäude und Wohnhaus (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Zustand 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Zustand 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Zustand 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Trafoturm, 20023 (Foto: W. Fritzsche)
Nordwestflügel mit angrenzender Scheune, 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Südwestflügel, 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Durchgang nach Südosten in die Feldflur, 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Südostflügel aus Bruchstein, 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Außenansicht des Südostflügels (2023) (Foto: W. Fritzsche)
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Wetteraukreis
Rosbach vor der Höhe
Ober-Rosbach
  • Beinhardshof
Hof Beinhards
Flur: 31
Flurstück: 25, 5/3, 6

Auf einer leichten Anhöhe an der Weinstraße, einer bedeutenden überregionalen Altstraße südwestlich von Ober-Rosbach an der Stelle einer historischen Ortswüstung gelegener Vierseithof. Dominierend das 1909 im Sinne der Heimatschutzbewegung errichtete zweigeschossige Wohnhaus.

Die ebenfalls aus der Entstehungszeit stammenden Wirtschaftsgebäude bestehen im Nordosten aus einem einstöckigen Stallgebäude mit in Backstein gefassten Eingängen, teilweise noch unter Satteldach, dem sich nach Süden eine Fachwerkscheine mit einseitigem Krüppelwalmdach anschließt. Das sich anschließende Gebäude zeigt im massiven Erdgeschoss mit Ställen abermals in Backstein gefasste Tür- und Fensteröffnung, darüber erhebt sich ein Lagerraum in verbrettertem Fachwerk. Die Hofreite wird nach Südosten durch einen zweigeschossigen Massivbau aus Bruchsteinen unter Walmdach abgeschlossen, der heute Wohnungen enthält. Die aus Backsteinen aufgemauerte Trafostation ist Bestandteil des Kulturdenkmals.

Mit ihrer in der Landschaft herausragenden Lage ist die Anlage Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen und ortsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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