Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Kubischer Villenbau der zwanziger Jahre gegenüber dem ehemaligen Finanzamt. Zweigeschossiger Putzbau mit zweiachsiger Fassade, im aufgeschobenen Walmdach große Satteldachgaupe. Horizontalgliederung durch Sohlbankgesims, unter der Traufe Zahnschnittfries. Fenster im Obergeschoss noch mit hölzernen Klappläden. Einen Akzent setzt ein asymmetrisch angesetzter, gerundeter Vorbau mit halbem Kuppeldach. Der Eingang nördlich mit Pultverdachung. Entlang der Straße passender Lattenzaun auf Sandsteinmäuerchen, die Pfosten mit Zahnschnittfries. Als typisch für die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg von baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |