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Südlich des Hofes Beinhards gelegener Parallelhof; das zweigeschossige Wohnhaus noch aus dem 18. Jahrhundert, durch sein Walmdach wirkt es besonders markant. Auf der zugehörigen Parzelle, die als Übergang vom Wald zur Feldlage eine schützenswerte Grünanlage darstellt, wurde vor dem 1. Weltkrieg ein weiterer Wohnbau errichtet, das sogenannte „Tannenhaus", und das kleinere „Jägerhaus". Beide Bauten sind neben dem historischen Forstamt als Beispiele des landschaftsbezogenen Bauens der Zeit vor dem 1. Weltkrieg erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |