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Teil der Gesamtanlage:
Rodheim
1362 erhielten die Grafen von Hanau die kaiserliche Erlaubnis, das Dorf Rodheim zu befestigen. Die daraufhin angelegte Umwehrung bestand aus einem durch Türme zusätzlich gesicherten Mauerring, einem inneren Wehrgang, einem Haingraben sowie zwei Torbauten, die den Zutritt zu Rodheim ermöglichten. Von der gesamten Ortsbefestigung, die ab 1833 allmählich beseitigt wurde, ist gegenwärtig nur noch ein Mauerabschnitt auf der Parzelle von Königstraße 1 erhalten, ferner Reste des Untertores im Gebäude Nieder-Wöllstadter Straße 8 (vgl. dort). Wege- und Straßen sowie Gebäudestellung machen den alten Befestigungsverlauf im Ortsbild noch nachvollziehbar, so daß er auch für die Abgrenzung der Gesamtanlage herangezogen werden konnte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |