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Kubischer Villenbau, als zweigeschossiger Putzbau mit Sandsteinsockel und Walmdach entwickelt. Die Fassade in der Vertikalen durch die regelmäßigen Achsen der Lochfenster strukturiert, die Horizontale vor allem durch das kräftige Bogengesims unterhalb der Traufe akzentuiert. Der Hauptfassade vorgelagert ein dreiachsiger, lisenengegliederter Vorbau mit gestelzten Bögen, darüber schmaler Austritt. Nördlich ein weiterer Vorbau mit hohen Fenstern und Satteldachgiebel. Die Gesimse der Vorbauten und das Traufgesims mit Zahnschnittfriesen geschmückt. Zentral im Dach eine breite Satteldachgaupe mit Rundbogenfenster, auch hier Zahnschnittfries. Seitlich kleine Gaupen. Der zentral gelegene Eingang mit alter Tür, die seitlichen Fenster mit Eisenvergitterung. Das Wohnhaus wurde 1910/11 für den Malermeister Carl Grün errichtet. Es ist in seiner strengen, am Klassizismus angelehnten Formensprache für Bensheim von architekturgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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