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Durch die gemeinsame Scheune - allerdings mit zwei getrennten Toren erhalten die beiden Anwesen den Charakter einer Doppelhofanlage. Während das Fachwerkwohngebäude von Borngasse 9 holzverschindelt ist, ist im Obergeschoß und im Dach des Wohngebäudes von Borngasse 11 ein Fachwerk mit reichen Schmuckformen sichtbar, das vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert stammt. Das Wohnhaus von Borngasse 9 vermutlich auch aus dieser Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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