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L-förmige Hofanlage vermutlich noch des 17. Jahrhunderts; der zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnbau mit umlaufender profilierter Schwelle im Obergeschoß, Stichgebälk, im Erdgeschoß Aussteifung durch Streben zwischen Rähm und Schwelle, im Obergeschoß in der vorderen Gebäudezone durch Mannformen. Der Zugang des unterkellerten Gebäudes ebenerdig vom Hof aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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