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Teil der Gesamtanlage:
Rodheim
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich des 18. Jahrhundert; der zugehörige Hof durch den Abbruch der Scheune in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild beeinträchtigt. Das trifft auch durch großformatigen Fenstereinbau für die vordere Zone des Wohnhauses zu. In seinem Inneren ist die Raumaufteilung eines dreizonigen Fachwerkhauses aber noch vollkommen ursprünglich erhalten. Im Obergeschoß in der hinteren Zone ein Raum mit Resten farbiger Fassung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |