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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude, inschriftlich 1682 datiert; trotz unsachgemäßer Veränderungen (Fenster) ist das Gebäude aufgrund seiner Strebenfiguration im Obergeschoß der zur Straße gelegenen Traufseite erhaltenswert. Eck- und Bundpfosten werden dort von sogenannten Mann-Figuren mit nach oben gerichteten Gegenstreben (Armstreben) ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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