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Wie Nr. 58 für den Weißbindermeister Carl Grün erbautes Landhaus, jedoch drei Jahre später. Typischer Entwurf Heinrich Metzendorfs wie er in Bensheim auch mit den Häusern im Schönberger Tal und an der Heidelberger Straße (z. B. Nr. 38) realisiert wurde. Zweigeschossiger Putzbau über gelbem Sandsteinsockel, im hohen, aufgeschobenem Walmdach Satteldachgaupen mit großen Rundbogenfenstern, die nordöstliche, zur Einmündung der Franz-Liszt-Straße orientierte Hauskante als polygonal gebrochener Baukörper ausgebildet. Fensterbänke und Traufgesims mit Zahnschnittfries geschmückt, Fenster teilweise mit hölzernen Klappläden. Der Eingang an der Nordseite in einem kleinen Vorbau mit Pultverdachung, der Fußweg zum Eingang mit schönem Kleinpflaster. Entlang der Straße Sandsteinmauer mit Zaun als Einfriedung. Als Metzendorfbau von besonderer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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