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Unter der Bezeichnung Hauptstraße 8 sind heute drei ehemals getrennte Fachwerkwohngebäude vereint. Während die überwiegenden Teile der sichtbaren Fachwerkgefüge aus dem 18. Jahrhundert stammen, befinden sich im Ober- und Dachgeschoß des zur Nieder-Wöllstadter Straße gelegenen Gebäudeabschnittes auf der Giebelseite mit den geschwungenen, geschoßhohen Streben - im Giebeldreieck überblattet - Bauteile, wie sie in der Zeit um 1500 gebräuchlich waren. Auf dem Hof war früher eine Wagnerei ansässig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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